Wir rechnen mit allen Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialleistungsträgern ab. Unser Angebot umfasst zudem auch Leistungen, die privat bezahlt werden.
Wenn Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben, stehen Ihnen, je nach Pflegegrad, folgende monatliche Beträge zur Verfügung.
Pflegegrad 1 | — * |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1298 € |
Pflegegrad 4 | 1612 € |
Pflegegrad 5 | 1995 € |
*Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 haben wie alle anderen Pflegebedürftigen Anspruch auf Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, monatlich 125 € als Entlastungsbetrag für häusliche Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Alle weiteren Möglichkeiten der Finanzierung erläutern wir Ihnen gerne in einem ersten persönlichen Gespräch.
Wir sind Mitglied im DBfK und an die Preise der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen gebunden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Sollten Sie als pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub einmal verhindert sein, sich um Ihre pflegebedürftigen Verwandten zu kümmern, steht Ihnen unter anderem das Angebot der Verhinderungspflege zur Verfügung. Pro Jahr haben Sie Anspruch auf Leistungen im Wert von 1612 €. Unter bestimmten Umständen kann dieser Betrag auf bis zu 2418 € pro Kalenderjahr angehoben werden. Wir beraten Sie gerne.